Wissenswertes
Wird eine Mietkaution benötigt und wie hoch ist diese?
Für die Wohnung sind zwei Grundmieten Kaution zu hinterlegen. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Welche Mietdauer wird angeboten?
Mietverträge können zu Beginn nur über 1 Jahr fest abgeschlossen werden. Im Anschluss an die 1-Jahres-Frist gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Was ist bei Haustieren zu beachten?
Der Mieter hat beim Halten von Katzen und Hunden die Pflicht, Rücksicht auf das Gebäude, das Grundstück, die Wohnung, sowie die Hausmitbewohner im Hinblick auf Sicherheit, Sauberkeit und Ruhe zu nehmen. Das Halten von Hunden und Katzen ist dem Wohnungsunternehmen vorher anzuzeigen. Fühlen sich Mitbewohner im Gebäude oder auf dem Grundstück durch die Tiere in Gefahr oder wird die Sauberkeit und Ruhe im Gebäude oder auf dem Grundstück gestört, hat das Wohnungsunternehmen das Recht, die Haltung der Tiere auch nach vorheriger Zustimmung wieder zu verbieten.
Wie ist die Breitbandanbindung?
Alle Liegenschaften sind mindestens per klassischem Kupferkabel erschlossen und eine Bandbreite von mind. 30MBit im Download wird erreicht. Im Bereich Breslauer Straße sind die Gebäude bereits per Glasfaser erschlossen und die Wohnungen sind bereits bzw. können auf Wunsch ertüchtigt werden. Alle weiteren Liegenschaften werden voraussichtlich in 2025 per Glasfaser durch die UGG (unseregrueneglasfaser.de) erschlossen. Sukzessive werden wir die Hausverkabelung entsprechend erweitern.
Welche Möglichkeiten habe ich zum TV-Empfang?
Alle Wohnungen sind mit Anschluss an das Breitbandkabelnetz für Hörfunk und Fernsehen ausgestattet. Die Versorgung mit Hörfunk und Fernsehen erfolgt nicht über das Wohnungsunternehmen, sondern durch die Fa. REICOM-Breitbandkabelanlagen bzw. durch die Fa. Vodafone Kabel Deutschland GmbH. Ein Vertrag ist mit dem jeweiligen Kabelanbieter gesondert zu schließen.
In Wohnhäusern des Wohnungsunternehmens mit Gemeinschaftsantennenanlage versorgt das Wohnungsunternehmen die Wohnung mit Hörfunk und Fernsehen. Selbstverständlich können auch die Empfangsmöglichkeiten über den Breitbandanschluss (z.B. IP-TV ) individuell genutzt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Anbringen von SAT-Anlagen und Antennen durch den Mieter zum Empfang insbesondere von Hörfunk und Fernsehen außerhalb der geschlossenen Mieträume nicht gestattet ist.
Was ist bei Bezug von Bürgergeld zu beachten?
Bei Zahlung der Grundmiete und der Betriebskosten durch den Job Center Hof Land oder durch den Landkreis Hof erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die Grundmiete und die Betriebskosten direkt vom Jobcenter Hof Land oder Landkreis Hof an das Wohnungsunternehmen entrichtet werden.
Sind die Wohnungen möbliert?
Möblierte Wohnungen werden nicht angeboten.